Asset Transfer

Praktisch und Steueroptimiert

Wenn Sie Vermögenswerte, sei dies zu Lebzeiten oder nach Ihrem Ableben, auf einen Dritten übertragen wollen, kann es Sinn machen, diese vorab ganz oder teilweise in eine Struktur einzubringen.

Die Gründe dafür können steuerlicher oder einfach nur praktischer Natur sein. So ist es z.B. oft wesentlich einfacher, die Anteile an einer Gesellschaft, welche eine Immobilie hält, zu übertragen als die Immobilie selbst. Oder Sie bündeln mehrere bewegliche Vermögenswerte in einer Gesellschaft und übertragen danach alle oder nur einzelne Anteile an der Gesellschaft an eine oder mehrere Dritte. Ihr Spielraum und Ihre Flexibilität bei einer beabsichtigten Vermögensübertragung wird durch eine solche Strukturierung erheblich vergrössert und vereinfacht.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Abklärung der Frage, ob und wie bei einer beabsichtigten Vermögensübertragung eine vorherige Strukturierung Sinn macht, und berücksichtigen dabei insbesondere steuerliche, aber auch ganz praktische Aspekte.

Gerne helfen wir Ihnen, die Antworten und Lösungen für diese Fragen zu finden und Ihr Vermögen langfristig und nachhaltig zu schützen.

Ihr Kontakt

Dr. iur., Advokat
Partner, Mitglied der Gruppenleitung / Head Company Management

 

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